Nutzer finanzieren Verkehrswege

Leistungsfähige Straßen, Wasserwege, Schienen-, Strom- und Datennetze sind Teil der öffentlichen Infrastruktur. Bau, Erhalt und Betrieb dieser Netze und Verkehrswege werden deshalb über Nutzungsgebühren finanziert. Die Einnahmen fließen zweckgebunden in die jeweilige Infrastruktur.

Öffentliche Infrastrukturgesellschaften:
Bau und Betrieb der Verkehrswege, Strom- und Datennetze wird privatrechtlich organisiert. Die betreffenden Unternehmen befinden sich mindestens mehrheitlich, soweit gesetzlich vorgeschrieben vollständig, in öffentlicher Hand. Die öffentliche Hand behält damit die Kontrolle über die grundlegende Infrastruktur.

Straßenverkehr

Die folgenden Punkte betreffen Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen. Kommunale Straßen bleiben Bestandteil der kommunalen Infrastrukturfinanzierung und werden nicht in das Vignettensystem einbezogen.

Elektronische Vignette:
Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird eine elektronische Vignette für Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen eingeführt. Die Tarife werden nach österreichischem Vorbild für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate und 1 Jahr angeboten. Deutsche und ausländische Fahrzeuge werden gleichbehandelt.

Streckenabhängige Lkw-Maut:
Das bestehende Mautsystem für schwere Nutzfahrzeuge bleibt erhalten und wird auf Landesstraßen ausgeweitet. Damit richtet sich ihr Beitrag weiterhin nach der tatsächlich zurückgelegten Strecke und der Belastung der Infrastruktur.

Kostendeckende Finanzierung:
Die Höhe der Vignette wird so festgelegt, dass ihre Einnahmen gemeinsam mit der Lkw-Maut den Finanzbedarf für Bau, Erhalt und Betrieb des gebührenpflichtigen Straßennetzes decken.

Kfz-Steuer entfällt:
Die heutige Kfz-Steuer wird im Zuge der Einführung der Ressourcenverbrauchssteuer abgeschafft. Diese Steuerreform erfolgt unabhängig von der Straßennutzungsgebühr. Eine Verrechnung der Vignette mit einer Steuerentlastung findet nicht statt.

Schienenverkehr

Die DB InfraGO AG wird aus dem DB-Konzern herausgelöst und als eigenständige Infrastrukturgesellschaft des Bundes geführt. Ihre Finanzierung erfolgt grundsätzlich aus den Nutzungsgebühren aller Nutzer.

Wasserstraßen

Unterhaltung, Betrieb sowie Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen, Bau und Betrieb von Schleusen, Wehre, Brücken und Schiffshebewerke sowie Betrieb von Verkehrs- und Revierzentralen zur Koordinierung des Schiffsverkehrs werden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zur Ausführung an eine Bundeswasserstraßen GmbH übertragen.

Die maritime Notfallvorsorge und die dafür eingesetzten Spezialschiffe werden in einer eigenständigen Küstenwache des Bundes zusammengeführt.

Die WSV bleibt für die hoheitliche Verwaltung, Genehmigung und Aufsicht der Bundeswasserstraßen verantwortlich. Planung, Bau, Unterhaltung und technischer Betrieb werden soweit rechtlich möglich von einer Bundeswasserstraßen GmbH ausgeführt.

Strom- und Datennetze

Die grundlegende Netzinfrastruktur wird öffentlich betrieben, während Stromlieferanten, Telekommunikationsanbieter und andere Dienste weiterhin miteinander konkurrieren.

Die öffentlichen Netzgesellschaften erwerben bestehende Infrastruktur und ergänzen sie durch eigene Investitionen. Ziel ist ein flächendeckendes, leistungsfähiges Grundnetz in öffentlicher Hand, wie dies beim Kupfer-Telefonnetz der Deutschen Post in Westdeutschland der Fall war. Der Zugang zu diesen Netzen steht privaten Anbietern diskriminierungsfrei offen.

Der Erwerb bestehender Netze erfolgt grundsätzlich auf marktwirtschaftlichem Weg. Wo dies für den Aufbau einer einheitlichen kritischen Infrastruktur nicht ausreicht, können die gesetzlichen Möglichkeiten zur Überführung in öffentliches Eigentum genutzt werden.

Durch die Bündelung der Netzinfrastruktur in öffentlichen Gesellschaften werden wesentliche Teile der heutigen Netzregulierung überflüssig. Der diskriminierungsfreie Netzzugang wird gesetzlich garantiert, die Netzentgelte werden nach einheitlichen gesetzlichen Vorgaben hoheitlich festgelegt.

Die Bundesnetzagentur bleibt als unabhängige Aufsichtsbehörde bestehen. Ihre Aufgaben konzentrieren sich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die Genehmigung oder Festlegung von Netzentgelten, die Streitbeilegung sowie weitere hoheitliche Aufgaben wie Frequenzverwaltung und Verbraucherschutz.

Fazit

Kritische Grundinfrastruktur bleibt unter öffentlicher Kontrolle, Betrieb wird privatrechtlich organisiert, Nutzer finanzieren die Netze und auf den Netzen bleibt Wettbewerb möglich.