Armut bekämpfen – Einsatz belohnen

Ein Grundeinkommen nach dem Prinzip der negativen Einkommensteuer sichert allen Menschen ein Einkommen auf Höhe der Armutsgefährdungsschwelle. Gleichzeitig sorgt es dafür, dass sich Arbeit vom ersten verdienten Euro an lohnt.

Wer keine oder nur geringe eigene Einkünfte erzielt, erhält eine Auszahlung über die Finanzverwaltung. Mit steigendem Einkommen verringert sich diese Auszahlung schrittweise. So verbindet das Grundeinkommen soziale Sicherheit mit einem klaren Leistungsanreiz.

Die allgemeinen steuerfinanzierten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden im Grundeinkommen zusammengeführt. Das Nebeneinander unterschiedlicher Anträge, Zuständigkeiten und Behördenprüfungen entfällt weitgehend. An seine Stelle tritt ein verständliches, verlässliches und weitgehend automatisiertes Verfahren.

Eckpunkte des Grundeinkommens:

Das Grundeinkommen ist an keine Bedingungen geknüpft
Mit Ausnahme der Mitwirkung an der Solidargemeinschaft im Rahmen der Bürgerpflicht.

Das Grundeinkommen schützt vor Armut.
Es ist steuerfrei und sichert das notwendige Einkommen für ein selbstbestimmtes Leben.

Arbeit lohnt sich vom ersten Euro an.
Eigene Einkünfte werden nur teilweise angerechnet. Wer arbeitet oder mehr arbeitet, verfügt deshalb immer über ein höheres Einkommen.

Die tatsächliche Lebenssituation zählt.
Die Höhe des Grundeinkommens richtet sich nach Größe, Einkommen und gemeinsamem Bedarf der Haushaltsgemeinschaft. Ausbildung, Kindererziehung, Pflege, Krankheit und Behinderung werden angemessen berücksichtigt.

Die Haushaltsgemeinschaft wird berücksichtigt.
Maßgeblich sind ihr gemeinsamer Bedarf, ihre Einkünfte und die Möglichkeiten ihrer Mitglieder, selbst Einkommen zu erzielen. Ausbildung, Erziehung, Pflege und gesundheitliche Einschränkungen werden dabei berücksichtigt.

Die Finanzverwaltung übernimmt die Abwicklung.
Gemeldete Einkünfte und Haushaltsverhältnisse bilden die Grundlage für regelmäßige Auszahlungen.

Solidarität und Verantwortung gehören zusammen.
Wer Unterstützung erhält und dazu in der Lage ist, leistet einen Beitrag durch Erwerbsarbeit oder im Rahmen der gesellschaftlichen Bürgerpflicht. Ausbildung, Kindererziehung, Pflege, Krankheit, Behinderung und Ruhestand werden berücksichtigt.

Höhe des Grundeinkommens

Das Grundeinkommen orientiert sich an der statistischen Armutsgefährdungsschwelle. Diese liegt nach der europäischen Definition bei 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens.

Nach den Endergebnissen des Statistischen Bundesamtes für das Erhebungsjahr 2025 beträgt diese Schwelle für Alleinlebende 17.334 Euro jährlich beziehungsweise 1.444,50 Euro monatlich.[1] Diesen Grundbetrag erhält eine alleinstehende erwachsene Person ohne anrechenbares eigenes Einkommen.

Für Haushaltsgemeinschaften wird der Grundbetrag an die Zahl und das Alter ihrer Mitglieder angepasst. Grundlage ist die modifizierte OECD-Äquivalenzskala:[2]

  • Die erste erwachsene Person zählt mit 1,0.
  • Jede weitere Person ab 14 Jahren zählt mit 0,5.
  • Jedes Kind unter 14 Jahren zählt mit 0,3.

Grundbetrag des Haushalts = 1.444,50 Euro × Summe der Haushaltsgewichte

Vom Grundbetrag werden die anrechenbaren Einkünfte schrittweise abgezogen. Dadurch bleibt das Grundeinkommen zielgerichtet, finanzierbar und leistungsfreundlich.

Eine Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn gewährleistet nach Steuern und Sozialbeiträgen das vorgesehene Mindesteinkommen. Erwerbstätige stehen damit finanziell deutlich besser als Menschen, die ausschließlich das Grundeinkommen beziehen.


[1] Statistisches Bundesamt: „Armutsgefährdungsschwelle für ausgewählte Haushaltstypen, Median und Durchschnitt des Nettoäquivalenzeinkommens“, EU-SILC 2025, Endergebnisse; Einkommensbezugsjahr 2024, Stand 9. April 2026.

[2] Quelle: OECD; Handbook on household distributional results;