Arbeit muss sich lohnen
Wer Vollzeit arbeitet, soll seinen Lebensunterhalt aus eigener Arbeit bestreiten können und finanziell deutlich besser stehen als allein mit dem Grundeinkommen. Der Mindestlohn sichert dafür eine verbindliche Lohnuntergrenze. Das Grundeinkommen darf nicht zum Ersatz für angemessene Löhne werden.[3]
Die Eckpunkte:
Orientierung an der Lohnentwicklung:
Der Mindestlohn richtet sich nach den durchschnittlichen Bruttoverdiensten der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.
Klare und nachvollziehbare Regel:
Das jährliche Mindesteinkommen bei Vollzeit beträgt 50 % des durchschnittlichen Bruttoverdienstes. Dieser Wert orientiert sich an einem in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwert.
Regelmäßige Anpassung:
Die Höhe wird jährlich anhand der neuesten verfügbaren Jahresdaten des Statistischen Bundesamtes überprüft. Die Anpassung folgt damit einer festen Regel statt jährlicher politischer Einzelfallentscheidungen. Eine Absenkung des Mindestlohns ist ausgeschlossen.
Tarifautonomie bleibt erhalten:
Tarifparteien können weiterhin höhere Löhne oder kürzere Wochenarbeitszeiten bei gleichem Einkommen vereinbaren.
Höhe und Berechnung
Die EU-Mindestlohnrichtlinie nennt in Artikel 5 Absatz 4[2] unter anderem 50 % des durchschnittlichen Bruttolohns als Orientierungswert für angemessene Mindestlöhne. An diesem Maßstab orientiert sich die gesetzliche Lohnuntergrenze.
Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst der Vollzeitbeschäftigten einschließlich Sonderzahlungen betrug 2025 laut Statistischem Bundesamt[1] 64.441 Euro.
Daraus folgt:
64.441 Euro × 50 % = 32.220,50 Euro, gerundet 32.221 Euro brutto im Jahr.
Das entspricht 2.685,08 Euro brutto im Monat. Bei einer Berechnungsgrundlage von 40 Wochenstunden und 52 Wochen jährlich ergibt sich ein Mindestlohn von rund 15,49 Euro brutto je Stunde. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro und steigt 2027 auf 14,60 Euro.
Ziel ist: Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sollen Beschäftigte mit diesem Mindesteinkommen über 75% des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens [4] verfügen. So bleibt ein deutlicher finanzieller Abstand zum Grundeinkommen erhalten.
[1] Statistisches Bundesamt – Destatis (2026): Bruttojahresverdienste 2025; durchschnittlicher Bruttojahresverdienst (arithmetisches Mittel) der Vollzeitbeschäftigten einschließlich Sonderzahlungen: 64.441 Euro, Pressemitteilung Nr. 113 vom 1. April 2026.
[2] Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union (2022): Richtlinie (EU) 2022/2041 vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, Artikel 5 Absatz 4.
[3] Internationale Arbeitsorganisation: Existenzsichernde Löhne.
[4] Statistisches Bundesamt: Durchschnitt des Nettoäquivalenzeinkommens, EU-SILC 2025, Endergebnisse; Einkommensbezugsjahr 2024, Stand 9. April 2026.