Die Sozialversicherungen sollen sich vollständig aus den Beiträgen finanzieren. Es soll keine Querfinanzierung aus Steuereinnahmen geben. Ausgenommen hiervon sind Transferleistungen im Rahmen des Grundeinkommen die ausschließlich aus Steuereinnahmen finanziert wird.
Alle für einen – einer für alle
Jeder der während seines Lebens eine Leistung beziehen kann, wird auch als Beitragszahler herangezogen.
- Das System der Beamtenpensionen und die gesetzliche Rentenversicherung werden zusammengelegt. Beamte zahlen weiterhin keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung.
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Rente sind auch für Selbständige und Freiberufler verpflichtend. Es steht ihnen – genauso wie allen anderen – frei eine darüber hinausgehende Vorsorge zu treffen.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung wird ein Basistarif eingerichtet, welcher die Notfall- und Akutversorgung sicherstellt. Dies stellt eine Pflichtversicherung für Angestellte, Selbständige, Beamte und Freiberufler ein.
- Für Einkommensgemeinschaften mit einem Einkummen unterhalb des Mindesteinkommens trägt der Staat die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
- Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf das Sechsfache (6x) des Mindesteinkommens angehoben. Einkommensgemeinschaften, die darüber liegen, können wie bisher in eine private Krankenversicherung wechseln.