Bei den Kommunen verbleibt aus dem Einkommensteueraufkommen nach Abzug der Ausgaben für das Grundeinkommen ein einheitlicher Festbetrag je Einwohner. Die Höhe dieses Betrags orientiert sich am durchschnittlichen Finanzbedarf der Gemeinden je Bürger. Zusätzlich verbleiben die Einnahmen aus Grundsteuer und Gewerbesteuer bei den Gemeinden.

Mit diesen Mitteln werden die kommunalen Aufgaben und die kommunale Infrastruktur finanziert – das sind typische ortsnahe Bürgereinrichtungen angefangen vom Kindergarten über Schulen, Feuerwehr, Schutzpolizei, medizinische Infrastruktur inklusive Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bis hin zum Friedhof. Dies beinhaltet auch die Herstellung der notwendigen Infrastruktur zur Schaffung gleicher Lebensverhältnisse. Der Betrieb der Infrastruktur sollte dagegen über Gebühren und Nutzungsentgelte finanziert werden, sofern sich die Nutzung durch den einzelnen Bürger mit vertretbarem Aufwand ermitteln lässt.

Wesentlich an dieser Form der Gemeindefinanzierung ist, dass der Aufwand für die Verteilung und Verwaltung der Gelder geringer wird. Der Bürger steht stärker im Mittelpunkt, da jede Gemeinde über den Pro-Kopf-Betrag eine verlässliche Grundfinanzierung erhält. Diese kann entsprechend den individuellen Aufgabenstellungen der jeweiligen Gemeinde eingesetzt werden – unter direkter Einflussnahme der Bürger.

Über die Gestaltung der Hebesätze zur Grund- und Gewerbesteuer und den sich daraus ableitenden Einkünften entsteht lokaler Gestaltungsspielraum.

So wird jede Gemeindeverwaltung bemüht sein, sich schlank aufzustellen, damit möglichst viel der verfügbaren Mittel als Leistung direkt beim Bürger ankommt. Falls nicht, hätten die Bürger gute Gründe, bei der nächsten Wahl die Spitze der jeweiligen Kommunalverwaltung auszutauschen. In diesem Sinne kann auch ein sinnvoller Wettbewerb zwischen den Gemeinden entstehen.