Die Sozialversicherungen sollen sich vollständig aus den Beiträgen finanzieren. Es soll keine Querfinanzierung aus Steuereinnahmen geben. Ausgenommen hiervon sind Transferleistungen im Rahmen des Grundeinkommen. Daher müssen Beitragsjahre und Rentenbezugsdauer wieder in ein vernünftiges Verhältnis gesetzt werden.
Bei Einführung der Alters- und Invalidenrente lag das Renteneintrittsalter bei 70 Jahren, die Lebenserwartung deutlich darunter und es wurde durchschnittlich 7 Jahre lang Rente ausbezahlt. Heute liegt die Lebenserwartung deutlich höher, der Renteneintritt beginnt aber früher und die Rentenbezugsdauer hat sich auf ca. 15 Jahre erhöht. Dass dies das System an seine Grenzen bringt, ist offensichtlich.

Die Rente sollte daher wie folgt reformiert werden:
- Renteneintritt primär nach Beitragsjahren, nicht nach Lebensalter
- Dynamische Anpassung anhand des durchschnittlichen Eintritts in das Berufsleben (derzeit ca. 21 Jahre) und der Lebenserwartung (ca. 80 Jahre)
- Rentenbezugsdauer auf ca. 10% der Lebenserwartung abstellen.
- Kindererziehungs- und Pflegezeiten werden voll als Beitragsjahre angerechnet, ebenso wie Militärische Grundausbildung und Zeiten als Reservist.
Natürlich soll jeder die Rente noch erleben können, anders wie bei Einführung des Systems. Der überwiegende Anteil der Menschen (85%) wird heute 70 Jahre und älter – Dank des technischen und medizinischen Fortschritts und Dank eines besseren Arbeitsschutzes. Bei einer Lebenserwartung von 80 Jahren Rentenbezugsdauer im statistischen Mittel von 8 Jahren und 21 Jahren bis zum Eintritt in das Berufsleben bleiben statistisch 51 Jahre für eine Erwerbsbiografie. Zieht man hiervon 5% ab, da nicht alle Erwerbsbiografien geradlinig verlaufen (2. Bildungsweg, Umschulung, etc.) ist ein Renteneintritt nach 48 Beitragsjahren eine sinnvolle Lösung.
Beispiele:
- Hauptschule, Ausbildung: Schulabschluss mit 15 Jahren, 3 Jahre Ausbildung und Abschluss der Berufsausbildung mit 18 Jahren, folgt Renteneintritt mit 67 Jahren
- Abitur, Studium mit Abschluss Master: Schulabschluss mit 19 Jahren, 3 Jahre Bachelor Studiengang weitere 2 Jahre für den Masterabschluss und damit Abschluss der Berufsausbildung mit 24 Jahren, folgt Renteneintitt mit 72 Jahren.
Mit dieser Regelung ließen sich die Kosten für die gesetzliche Rente um ca. 400 Mrd € reduzieren. Was den Bundeszuschuss von aktuell 100 Mrd € überflüssig macht und zusätzlich Raum zum Aufbau eines kapitalgedeckten Rentenfonds gibt, bei gleichbleibenden Beiträgen.
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