Um im Verteidigungsfall eine ausreichende Aufwuchs- und Rotationsfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten, wird die derzeit ausgesetzte Wehrpflicht in Deutschland wiedereingeführt und mittelfristig zu einer allgemeinen Dienstpflicht für alle Geschlechter (analog der Wehrpflicht in Israel) umgestaltet. Jeder Bürger erhält in sechs (6) Monaten – ähnlich der Schweizer Rekrutenschule – eine infantristische Grundausbildung. Personen, die keinen Dienst an der Waffe tun wollen, können alternativ eine Grundausbildung im Sanitätsdienst oder im Zivilschutz absolvieren, da auch diese Fähigkeiten im Verteidigungsfall eines Aufwuchses gegenüber Friedenszeiten bedürfen.

Verteidigung ist Bürgerpflicht

Während der Grundausbildung beziehen die Bürger Grundeinkommen. Umgekehrt können Bürger, welche Grundeinkommen beziehen, nicht in den Arbeitsmarkt vermittelt werden können und tauglich sind, im Rahmen der Bürgerpflicht zur Grundausbildung oder zum Dienst als Reservisten einberufen werden.

Alle werden erfasst

Dies impliziert, dass auch Bürger, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zum Dienst in den Streitkräften, im Katastrophenschutz oder zum Sanitätsdienst verpflichtet werden können.

Aktive Reserve – einsatzbereite Truppe

Neben der sechsmonatigen Grundausbildung, sind Einberufungen zu sechs Wehrübungen mit jeweils 2 Monaten Dauer bis zum Erreichen des 36. Lebensjahres vorgesehen, um eine aktive Reserve aufrescht zu erhalten.

Alternativ kann der Wehrdienst freiwillig auf 12 Monate oder 16 Monate verlängert werden, während der dann eine spezialisierte Ausbildung und aktiver Dienst erfolgen. Damit reduzieren sich die EInberufungen auf drei bei mindestens zwölf Monaten Dienst bzw. eine Wehrübung bei mindestens 16 Monaten Dienst.