Die Sozialversicherungen sollen sich vollständig aus den Beiträgen finanzieren. Es soll keine Querfinanzierung aus Steuereinnahmen geben. Ausgenommen hiervon sind Transferleistungen im Rahmen des Grundeinkommen. Daher müssen Beitragsjahre und Rentenbezugsdauer wieder in ein vernünftiges Verhältnis gesetzt werden.
Wie in Rente – zurück zum Grundgedanken anhand der Situation bei Einführung der Alters- und Invalidenrente illustriert, kommen wir dem mit den folgenden Eckpunkten nahe:
- Renteneintritt primär nach Beitragsjahren, nicht nach Lebensalter
- Dynamische Anpassung anhand des durchschnittlichen Eintritts in das Berufsleben (derzeit ca. 21 Jahre) und der Lebenserwartung (ca. 80 Jahre)
- Rentenbezugsdauer auf ca. 10% der Lebenserwartung abstellen.
- Kindererziehungs- und Pflegezeiten werden voll als Beitragsjahre angerechnet, ebenso wie Militärische Grundausbildung bzw. Ersatzdienst und Zeiten als Reservist.
Dies würde eine sukzessive Anhebung des Renteneintritts mit 48 Beitragsjahren bedeuten und damit ein Rentenalter – ja nach Ausbildungsweg – zwischen 67 und 72 Jahren oder später. Wobei ein Renteneintritt mit 70 Jahren – mit Abschlägen – möglich bleiben soll.
Mit diesem Konzept werden die Ausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung um etwa die Hälfte reduziert, da die Rentenbezugsdauer auf etwa die Hälfte des heutigen Standes rückgeführt wird. Die Umstellung sollte mit Auslaufen der aktuellen Übergangsregelungen im Jahr 2031 erfolgen.
Kritik, dass ein solches System die Altersarmut verstärken würde, ist zu entgegnen, dass diese Herausforderung durch das Grundeinkommen gelöst wird. Man darf die einzelnen Komponenten dieses Konzeptes nicht singulär sondern nur im Zusammenspiel der Elemente betrachten. Ebenso werden Kindererziehungs- und Pflegezeiten voll angerechnet. Über das Modell der Betreuungspflicht statt Umgangsrecht und damit eines paritätischen Kindererziehungsmodell wird sich außerdem mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Erwerbsbiographien ergeben.