Einfache elektronische Abwicklung

Alle Beschäftigungsverhältnisse und die Höhe aller Einkünfte müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Dieses ist dann in der Lage, evtl. vorhandene Differenzen zum Grundeinkommen auszugleichen, die Höhe der Steuer festzusetzen und das Gesamteinkommen an die Träger der Sozialversicherung zu melden, die darauf basierend ihre Beiträge festsetzen.

Steuern und Sozialversicherungen werden von den Steuer- bzw. Versicherungspflichtigen direkt abgeführt (Lastschriftverfahren). Die Unternehmen zahlen den vollen Bruttolohn inklusive der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung aus. Die Umstellung ist für die Arbeitnehmer einkommensneutral und stellt eine deutliche Vereinfachung auf Seiten der Unternehmen dar. Auf Grund der zur Verfügung stehenden Informationstechnologie ist ein solches Verfahren sowohl machbar, als auch in einem engen zeitlichen Rahmen durchführbar. Bei einer Meldung der Einkommen am ersten Arbeitstag des Folgemonats können die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge spätestens am 10. Arbeitstag abgebucht werden.