Staatsfinanzen – einfach zu verstehen, einfach zu handhaben
Die Vielzahl an Steuern, die es in der Bundesrepublik gibt, sowie deren komplizierte Berechnungs- und Ausnahmeregelungen bieten einer kompletten Branche ein gesichertes Auskommen, beschäftigt umgekehrt aber auch viele Staatsbedienstete. Hier kann nur eine deutliche Vereinfachung dazu führen, dass auf beiden Seiten weniger Aufwand getrieben werden muss. Gleichzeitig muss dem Bürger klar sein, welche Leistungen er mit welcher Steuer finanziert.
- Die Überschüsse aus der Einkommenssteuer – d.h. Einkommenssteueraufkommen abzüglich Ausgaben für die Grundsicherung – verbleiben zu einem fixen Betrag pro Bürger bei der Gemeinde. Sie dienen der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur. Überschüsse gehen an den Landeshaushalt, Unterdeckungen werden aus dem Landeshaushalt ausgeglichen.
- Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer (inkl. Zölle) kommen vollständig dem Bundeshaushalt zu Gute. Mit ihnen werden die Vertretung der Bundesrepublik auf internationaler Ebene, Entwicklungshilfe, Militär, Nachrichtendienste, Forschung und die Hochschulen finanziert.
- Die Landeshaushalte finanzieren sich aus den Überschüssen der Einkommenssteuer sowie einer Ressourcenverbrauchssteuer.
- Die Infrastruktur, die der Staat seinen Bürgern bereitstellt, wird nicht mehr aus dem allgemeinen Steueraufkommen, sondern aus Nutzungsgebühren finanziert.
- Alle Sozialversicherungsleistungen werden über die Beiträge finanziert, Zuschüsse aus den Haushalten entfallen. Gleichzeitig entfallen auch alle versicherungsfremden Leistungen.
- Die Einkommenssteuerberechnung wird deutlich vereinfacht.
- Bei der Umsatzsteuer wird ein dritter Steuertarif für gesundheitsschädliche bzw. gesundheitsgefährdende Produkte eingeführt.
- Die einzelnen Behörden können Verwaltungsgebühren für ihre Dienstleistungen erheben.
- Alle anderen Sondersteuern und Abgaben entfallen.
Die Einnahmen der Gemeinden sollen vorrangig gesichert werden und erst dann die entsprechenden Überschüsse zur Finanzierung der Länder und des Bundes herangezogen werden.
Der Ausgleich zwischen finanziell starken und schwachen Mitgliedern dieser Gesellschaft wird direkt über das Steuersystem (siehe auch Grundeinkommen) hergestellt – ohne eine große Verteilungsbürokratie mit Antrags- und Zuschussverfahren bemühen zu müssen.
Auch bei den indirekten Steuern soll eine deutliche Vereinfachung durch die Zusammenführung verschiedener Verbrauchssteuern in die Umsatzsteuer erzielt werden. Diese enthält neben dem normalen Steuersatz (20%) einen vergünstigten, halb so hohen Steuersatz (10%) für alle Waren des täglichen Bedarfs angefangen bei Wasser, Energie, Nahrungsmitteln, Kleidung, Medikamente etc. und einen erhöhten, doppelt so hohen Steuersatz (40%) für alle gesundheitsgefährdenden oder –schädlichen Produkte, wie Alkohol Kaffee und Tabak.
Für die Finanzierung der Länder wird eine Ressourcenverbrauchssteuer definiert, die verschiedene Steuerelemente mit Umwelt- bzw. Ressourcenbezug (Mineralöl-, Energie-. KfZ-, Brennelementesteuer etc.) zusammenführt. Die Höhe der Steuer wird dabei durch ein Punktesystem festgelegt, welches die Aspekte der Emissionen, Dauer der Belastung und des Flächenverbrauchs mit einbezieht. Damit wird zum Beispiel die Nutzung fossiler Brennstoffe über den bei der Verbrennung entstehenden CO2-Ausstoß oder der Bau eines großen Fabrikgebäudes über die durch das Bauwerk versiegelte Fläche besteuert.
Neben der Bereinigung der Einnahmen soll auch eine deutliche Vereinfachung auf der Ausgabenseite erfolgen. So entfallen alle Zuschüsse zu den Sozialversicherungen, wie der Zuschuss des Bundes zum Haushalt der Bundesagentur, zur Rentenversicherung oder zum Gesundheitsfonds. Die Investitionen in den Ausbau und die Erhaltung der Infrastruktur sowie die Kosten für deren Betrieb werden ebenfalls nicht mehr über Steuereinnahmen finanziert, sondern durch Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur (Maut, Leitungsgebühren, etc.).
Das Steuersystem für Unternehmen und Privatpersonen soll radikal vereinfacht werden und vereinheitlicht werden.