Der Bundestag darf nicht weiter wachsen, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicher zu stellen und auch die Haushaltsmittel für die Unterhaltung des Parlaments auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen. Daher muss eine umfassende Wahlrechtsreform den Veränderungen durch das neue Parteiensystem – bestehend aus mehreren Parteien, die bis zu einem Drittel der Wähler hinter sich bringen können – gerecht werden. Dieses sollte auf den folgenden Eckpunkten aufgebaut werden:
- Der Bundestag wird auf 600 Mitglieder begrenzt
- Nur noch ein Drittel der Mitglieder des Bundestages (200) werden über Direktmandate bestimmt
- Die Sitzverteilung erfolgt grundsätzlich im Verhältnis der Stimmanteile der Parteien, die mehr als 5% der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnten.
- Die einer Partei zustehenden Sitze werden zuerst den Mitgliedern zugeordnet, die ein Direktmandat erringen konnten. Danach werden die verbleibenden Sitze anhand der Parteilisten vergeben.
- Ein Ausgleich der Überhangmandate findet nicht mehr statt
Durch die Verringerung der Direktmandate, sollten Verzerrungen durch die Überhangmandate weitgehend eingegrenzt sein. So kann eine Partei, die 30% der Zweitstimmen auf sich vereinigen kann, bis zu 50% der Direktmandate erringen, ohne dass es zu Überhangmandaten kommt.